Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 20. Dezember 2022 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 29. September 2021 ereignete sich in R. ein Verkehrsunfall zwischen dem Lieferwagen von C. (fortan: Beschuldigter C.) und dem Personenwagen von B. (fortan: Beschuldigte). A. (fortan: Beschwerdeführer), welcher als Beifahrer im Lieferwagen des Beschuldigten C. mitfuhr, wurde anlässlich dieses Verkehrsunfalls verletzt.