Weshalb der langjährige amtliche Verteidiger des Beschuldigten nahezu 14 Stunden gebraucht haben soll, um nach Rücksprache mit dem Klienten und Aktenstudium diese einfache Sichtweise im Rahmen einer 10-seitigen Beschwerdeantwort darzulegen, ist nicht ersichtlich. Der Zeitaufwand für Aktenstudium und Kontakte mit dem Klienten ist dementsprechend auf noch angemessene 2 Stunden zu kürzen. Für die eigentlich Erarbeitung der Beschwerdeantwort sind 4 Stunden einzusetzen und für das weitere Führen des Beschwerdeverfahrens (einschliesslich der Prüfung des zu Gunsten des Beschuldigten 1 ausfallenden Beschwerdeentscheids) 1 Stunde. Der angemessene Gesamtaufwand beläuft sich somit auf 7 Stunden.