Die Akten sind vorliegend vollständig paginiert. Die Seitennummern setzen sich aus der Nummer des jeweiligen Ordners und einer fortlaufenden, für jeden Ordner mit 0001 beginnenden Zahl zusammen (z.B. act. 5.4.5 0053). Damit lässt sich ohne Weiteres bereits anhand der Paginierung überprüfen, ob innerhalb eines Ordners nachträglich Akten entfernt wurden. Diese Überprüfung ist lediglich am jeweiligen Ende eines Ordners in dieser Form nicht möglich. So lässt sich etwa bloss anhand der Paginierung nicht sicher ausschliessen, dass nachträglich etwa ein act. 5.4.5 0445 entfernt worden sein könnte.