Die kantonale Staatsanwaltschaft ordnete die Akten somit in einem ersten Schritt nach der Art der jeweiligen Verfahrenshandlung, die zu ihrer Entstehung führte, oder legte sie (falls dies nicht sinnvoll erschien) unter der Rubrik "Allgemeines" ab. In einem zweiten Schritt schlüsselte sie sodann die auf den Ordnerdeckeln nur ihrer Art nach bezeichneten Verfahrenshandlungen in ganz konkrete Verfahrenshandlungen auf und legte in einem dritten Schritt die dadurch produzierten Akten chronologisch geordnet in entsprechend beschrifteten Registern ab.