" 1. Der Antrag des Privatklägers vom 11.08.2023 auf erneute Zustellung der gesamten Verfahrensakten wird abgewiesen. Die Akten stehen nach telefonischer Anmeldung vor Ort zur erneuten Einsichtnahme zur Verfügung. 2. Der Antrag des Privatklägers vom 11.08.2023 auf Abnahme der mit Verfügung vom 03.08.2023 angesetzten Frist wird abgewiesen. Die dem Privatkläger mit Verfügung vom 03.08.2023 angesetzte Frist wird letztmalig um 10 Tage verlängert."