Der Beschwerdeführer beantragte am 11. August 2023 die zeitnahe Zustellung der "vollständigen Untersuchungsakten mitsamt aktualisiertem Aktenverzeichnis". Nur so könne er die Rechtmässigkeit der in Aussicht gestellten Einstellungsverfügung überprüfen. Die laufende Frist sei ihm abzunehmen und mit Zustellung der Untersuchungsakten samt Aktenverzeichnis neu anzusetzen (Beschwerdebeilage 18). Die kantonale Staatsanwaltschaft verfügte am 14. August 2023 Folgendes (Beschwerdebeilage 19; Beschwerdeantwortbeilage 10):