3.5. Der Beschuldigte 1 beantragte mit Beschwerdeantwort vom 25. Oktober 2023 die Abweisung der Beschwerde. Die Gerichtskosten seien dem Beschwerdeführer aufzuerlegen oder ev. auf die Staatskasse zu nehmen. Sein amtlicher Verteidiger sei aus der Staatskasse oder ev. durch den Beschwerdeführer zu entschädigen. 3.6. Der Beschwerdeführer reichte am 27. Oktober 2023 eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: