3.3. Der Beschuldigte 2 teilte am 6. Oktober 2023 mit, "unter Hinweis auf die überzeugende Einstellungsverfügung" auf eine Stellungnahme zu verzich- -3- ten. Gleichzeitig beantragte er die Abweisung der Beschwerde, eine ausgangsgemässe Kostenverlegung und eine angemessene Entschädigung aus der Staatskasse. 3.4. Die kantonale Staatsanwaltschaft beantragte mit Beschwerdeantwort datiert vom 6. Oktober 2023 (Postaufgabe am 9. Oktober 2023) die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.