2. Die kantonale Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ST.2017.32 mit Verfügung vom 30. August 2023 ein. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Einstellungsverfügung am 31. August 2023. Zugestellt wurde sie dem Beschwerdeführer nach eigenem Bekunden am 6. September 2023. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe datiert vom 15. September 2023 (Postaufgabe am 18. September 2023) wie folgt Beschwerde: " 1. Es sei die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 30. August 2023 im Strafverfahren ST. 2017.32 ersatzlos aufzuheben;