- Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, umgehend dafür besorgt zu sein, das eigentlich auf den dd.mm.yyyy angesetzte Erstgespräch bei den PDAG baldmöglichst nachzuholen, und sich einer allfälligen Behandlungsempfehlung zu unterziehen. - Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, sich über seine diesbezüglichen Bemühungen gegenüber der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm auszuweisen und die PDAG zu beauftragen, der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm über das Ergebnis des Erstgesprächs und eine allfällige Behandlung zeitnah oder auf Anfrage hin zu berichten.