" 1. Der Haftantrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 5. September 2023 wird abgewiesen. Der Beschuldigte ist umgehend aus der Haft zu entlassen. 2. Anstelle von Untersuchungshaft werden einstweilen bis zum 2. Dezember 2023 folgende Ersatzmassnahmen angeordnet: - Dem Beschwerdeführer wird jegliche Kontaktaufnahme zu B._____ und, unter Vorbehalt einer amtlichen Regelung des Besuchsrechts, den gemeinsamen Kindern C._____ und D._____ untersagt.