Der Beschwerdeführer wird sich über seine diesbezüglichen Bemühungen gegenüber der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm auszuweisen haben. Zudem hat er die PDAG zu beauftragen, der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm über das Ergebnis des Erstgesprächs und eine allfällige Behandlung zeitnah oder auf Anfrage hin zu berichten. - 20 -