Weil davon auszugehen ist, dass sich die gemeinsamen Kinder bei B._____ aufhalten, käme es zwangsläufig zu möglicherweise konfliktträchtigen Kontakten zwischen dem Beschwerdeführer und B._____, wenn diese vom Beschwerdeführer gewollte Kindsbesuche selbst regeln müssten. Um dies zu vermeiden, ist das Kontaktverbot, unter Vorbehalt einer allfälligen amtlichen Regelung des Besuchsrechts, auch auf die gemeinsamen Kinder auszudehnen.