Eröffnung Festnahme, Frage 8, 10, 12, 19, 25). Insofern kann dem Beschwerdeführer eine gewisse (zutreffende) Einsicht in die massgebliche Problematik nicht abgesprochen werden und wirken die Ausführungen des Beschwerdeführers, sein "Aggressionsproblem" mithilfe der PDAG angehen zu wollen, nicht unglaubhaft oder gar realitätsfremd.