__ am 19. Januar 2023 der damals ja bereits anwesenden Polizei von den Todesdrohungen berichtet hätte, wenn sie diese ernst genommen hätte. Dass sie dies nicht tat und auch beim Vorfall vom 23. August 2023 nicht die Polizei avisierte, ist dementsprechend nicht (einzig gestützt auf die allgemeine Lebenserfahrung) so zu interpretieren, dass ihr dies aus irgendeinem Grunde gar nicht möglich gewesen wäre, sondern so, dass sie dies schlicht als nicht erforderlich erachtete, weil sie die Todesdrohungen eben nicht ernst nahm. - 18 -