Dass sich B._____ von ihm trenne wolle, habe er "noch auf freiem Fuss" erfahren. Dass er und B._____ die eheliche Wohnung verlassen müssten, sei ihm schon seit Längerem bekannt. Er könne einstweilen bei seiner Mutter unterkommen. Auch eine allfällige Abtreibung wirke sich nicht risikoerhöhend aus, habe er doch stets glaubhaft versichert, B._____ bei ihrem diesbezüglichen (wie auch immer ausfallenden) Entscheid unterstützen zu wollen. Auch mit seinen Schulden lasse sich keine Ausführungsgefahr begründen. Eine medizinische Krebsdiagnose liege noch nicht vor, er habe einzig einen entsprechenden Verdacht. Zwar sei er kurz nach seiner polizeilichen Wegweisung inhaftiert worden.