soll er sich ihr gegenüber ja auch schon früher in der besagten Weise geäussert haben. Sie habe sich aber noch nicht von ihm getrennt, was nahelege, dass sie nicht davon ausgehe, dass er ihr etwas antun könnte. Dass B._____ auch noch bei ihrer Einvernahme verängstigt gewesen sei, werde bestritten. Es bestehe der Eindruck, dass B._____ versuche, ihre Opferrolle zu stärken, indem sie die vergangenen Streitigkeiten gravierender darstelle. - 14 -