Im Einzelnen führte es aus, dass der Beschwerdeführer eingestanden habe, ein "Aggressionsproblem" zu haben und sehr schnell gereizt und impulsiv zu sein, weshalb einstweilen von einer "schlechten Impulskontrolle" auszugehen sei. Weiter sei erstellt, dass er im Rahmen der Auseinandersetzungen Tätlichkeiten begangen habe bzw. "körperlich reagiert" habe, was für ein nicht unerhebliches Aggressionspotential spreche. Es sei "nicht von der Hand zu weisen", dass sich das Gewalt- und Delinquenzrisiko durch seinen Drogen- und/oder Medikamentenmissbrauch erhöhen könne, auch wenn diese "grundsätzliche Einschätzung" nicht auf alle Menschen zutreffe.