6.2. 6.2.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm begründete die von ihr geltend gemachte Ausführungsgefahr damit, dass der Beschwerdeführer selbst angegeben habe, angeschlagen zu sein und mit der Situation überfordert gewesen zu sein. Er habe alles in sich "hineingefressen" und jetzt sei es eskaliert. Er sei sehr schnell gereizt und impulsiv, verspüre viel Druck und habe sein Leben momentan nicht im Griff. Er sage von sich selbst, eine kurze Zündschnur und ein "Aggressionsproblem" zu haben, und räume ein, dass es ihm am 1. September 2023 "die Sicherung rausgehauen" habe. Seine von ihm immer wieder erwähnte Therapie sei nicht im Ansatz aufgegleist.