B._____ gab bei ihrer Einvernahme weiter zu Protokoll, dass sich der Beschwerdeführer bisher "kaum" bzw. "eher passiv" an der Kindererziehung beteiligt habe (Frage 37). Selbst wenn dem so wäre, vermochte der Beschwerdeführer bei seiner Einvernahme vom 3. September 2023 glaubhaft darzutun, dass er eine enge persönliche Beziehung zu den Kindern pflegt (vgl. etwa Frage 11, wonach "der Kleine" […] ausser von ihm und von B._____ von niemandem verstanden werde; Frage 21, wonach er als Vater am besten verstehe, was seine Kinder brauchten, besonders sein Sohn, dessen "Grimassen" er verstehe;