Seine finanziell prekäre Lage und das zweite hängige Strafverfahren seien seit langem bekannt. Dennoch sei er selbst dann noch nicht geflohen, als er am 3. September 2023 zur Einvernahme vorgeladen worden sei und ihm klar geworden sei, dass er allenfalls in Haft genommen werde. Bei entsprechender Fluchtabsicht wäre er spätestens am 3. September 2023 geflüchtet. Wollte er tatsächlich vor seinen Problemen in der Schweiz fliehen, hätte er sich kaum aus freien Stücken bereits vor dem Vorfall vom 1. September 2023 für ein Standortgespräch im Ambulatorium der Psychiatrischen Dienste Aargau AG in Aarau (nachfolgend PDAG) angemeldet.