_ sich definitiv für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden habe, die eheliche Wohnung am 10. September 2023 aufgegeben werden müsse, eine neue Wohnung noch nicht habe gefunden werden können und er auch im Falle seiner Haftentlassung unter Auflage eines Kontakt- und Rayonverbots B._____ und die Kinder "in einer ersten Phase" nicht sehen könne. Weiter verfüge der Beschwerdeführer über keine Arbeitsstelle, werde gegen ihn offenbar auch ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt und sei seine finanzielle Situation angespannt. Mit einer Flucht könnte er sich seiner Probleme entledigen. Auch habe er nach eigener Aussage schon daran gedacht, mit B.__