- Am 23. August 2023 soll der Beschwerdeführer B._____ gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie den von ihr beabsichtigten Schwangerschaftsabbruch durchführen lasse (Drohung). - Am 1. September 2023 soll der Beschwerdeführer B._____ im Rahmen eines wegen Essens geführten Streits gesagt haben, er werde sie "kaputt" machen. Er sei tätlich geworden (Schläge mit der flachen Hand bzw. der Faust auf den Hinterkopf; Wurf eines Pantoffels; mit einem Pantoffel ausgeführter Schlag ins Gesicht) und soll versucht haben, die deswegen ins Treppenhaus geflüchtete B._____ zurück in die Wohnung zu zerren (Drohung und Nötigung).