Dementsprechend bezeichnete sie die bisherige stationäre therapeutische Massnahme, deren unveränderte Fortsetzung sie empfahl, auch nicht vorbehaltslos als "erfolgreich", sondern hielt sie diese Bezeichnung nur bei einer "vor- sichtig-optimistischen" Sichtweise für angebracht (Gutachten S. 119, Frage 6a; zur Geeignetheit der bisherigen Therapie vgl. etwa auch Gutachten S. 120, Frage 7; S. 121, Frage 10).