Aufgrund der Schwere und der Komplexität der risikorelevanten Störungen sei weiterhin ein mehrjähriges, intensives therapeutisches Vorgehen angezeigt, wobei aktuell offengelassen werden müsse, "inwieweit" es dem Beschwerdeführer gelingen werde, nachhaltig auf risikorelevante Verhaltensweisen zu verzichten (Gutachten S. 117). Dementsprechend bezeichnete sie die bisherige stationäre therapeutische Massnahme, deren unveränderte Fortsetzung sie empfahl, auch nicht vorbehaltslos als "erfolgreich", sondern hielt sie diese Bezeichnung nur bei einer "vor- sichtig-optimistischen" Sichtweise für angebracht (Gutachten S. 119, Frage 6a;