- So führte B._____ aus, dass die mit der bisherigen Therapie erreichte "leichte" Reduktion des Rückfallrisikos (von "deutlich bis sehr hoch" auf "deutlich") nichts daran ändere, dass dem Beschwerdeführer weiterhin eine "kritische Prognose" zu stellen sei (Gutachten S. 116). Aufgrund der Schwere und der Komplexität der risikorelevanten Störungen sei weiterhin ein mehrjähriges, intensives therapeutisches Vorgehen angezeigt, wobei aktuell offengelassen werden müsse, "inwieweit" es dem Beschwerdeführer gelingen werde, nachhaltig auf risikorelevante Verhaltensweisen zu verzichten (Gutachten S. 117).