5.4. Zum gleichen Schluss kommt man, wenn man auch die allgemeineren Ausführungen im Gutachten von B._____ und im Behandlungsverlaufsbericht des C._____ vom 5. Mai 2023 (Beilage 3 zur Eingabe des Amtes für Justizvollzug vom 7. Juni 2023 an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau) angemessen mitberücksichtigt: - 15 -