Bei Sexualdelikten werde dies (anders als bei Drohungen) nur ganz selten gemacht. Die meisten forensischen Psychiater lehnten solche Prognosen grundsätzlich ab, weil sie nicht funktionierten bzw. weil es keine Belege dafür gebe, dass solche Einschätzungen der Ausführungsgefahr "valide" seien, und wenn, dann lediglich für kurze Zeiträume von maximal sechs Monaten nach dem Beurteilungsanlass. Einschätzungen der Ausführungsgefahr seien seines Erachtens jedenfalls nicht ausreichend valide, um daraus mittelfristig Auflagen oder Massnahmen abzuleiten.