"solide wissenschaftliche Grundlage", weil die klinischen und mittels Testverfahren ermittelten Aussagen zur Rückfallgefahr gut erforscht seien. Im Gutachten von E._____ (und F._____) sei, wie auch von ihm, versucht worden, die Ausführungsgefahr für (vom Beschwerdeführer bis anhin nie begangene) Hands-On-Sexualdelikte zu prognostizieren. Bei Sexualdelikten werde dies (anders als bei Drohungen) nur ganz selten gemacht.