Mit den "Voreinschätzungen" bezog sich G._____ offensichtlich auf einen "ROS-Abklärungsbericht" des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich vom 24. Juni 2013 (Gutachten S. 3). G._____ zitierte diesen (sich nicht in den Akten befindlichen) Bericht dahingehend, dass "die Gutachter" (womöglich E._____ und F._____) ein moderates Risiko für Hands-On-Sexu- aldelikte mit Kindern festgestellt hätten und dass "der Therapeut" zu einer - 12 -