4.4.4. In der Begründung des Beschlusses des Bezirksgerichts Aarau vom 31. August 2023 wurden die Ausführungen von B._____ zum Risiko von Hands-On-Sexualdelikten bezeichnenderweise nicht wiedergegeben (Beschluss E. 3.4.3), sondern wurde einzig auf das von B._____ festgestellte Risiko für Hands-Off-Sexualdelikte Bezug genommen.