Wenngleich er betont habe, nie die Absicht gehabt zu haben, mit der 15-Jährigen in einen direkten physischen Kontakt zu treten, habe sich "damit" doch eine "deutliche Senkung der Handlungsschwelle" in Richtung Hands-On-Sexualdelikte gezeigt. Diese "Entwicklung" sei umso kritischer zu beurteilen, weil sich der Beschwerdeführer damals seit 6 Jahren in einer deliktorientierten Behandlung befunden habe (Gutachten S. 109). Im Zusammenhang mit der Aussage - 10 -