- Der Beschwerdeführer wurde schliesslich vom Untersuchungsamt Gossau wegen versuchter Verbreitung von Pornographie an eine unter 16-jährige Person (begangen am 24. Oktober 2018) und wegen Herstellung von harter Pornographie mit Strafbefehl vom 23. April 2019 verurteilt (act. 02 062 ff.; Aktenzusammenzug Ziff. 1.4). Dies deshalb, weil er auf ein Kontaktinserat einer gewissen D._____ hin, die ihr Alter mit 15 Jahren angegeben habe, ein Schreiben kinderpornographischen Inhalts verfasst habe und an D._____ habe versenden wollen. Auch bei dieser Verurteilung ging es einzig um Hands-Off- Sexualdelikte.