Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit sei die Verlängerung der stationären Massnahme erforderlich. Ziel der Behandlung sei nicht die Heilung der beim Beschwerdeführer diagnostizierten Pädophilie, sondern die Schärfung der Einsicht des Beschwerdeführers in die Pädophilie, die Verbesserung der Transparenz des Beschwerdeführers insbesondere gegenüber dem Therapeuten und die Entwicklung von Strategien, um es dem Beschwerdeführer zu ermöglichen, den "Versuchungen im Alltag" standzuhalten und einen geeigneten Umgang mit seiner Neigung zu finden, ohne wiederum strafbar zu werden. Sowohl B._____ als auch das Behandlungsteam des C._____ hätten die Geeignetheit der Massnahme bejaht, weil so