2.3. Der Beschwerdeführer beantragte mit Stellungnahme vom 15. Juni 2023 die Abweisung des Verlängerungsgesuchs und eine mündliche Verhandlung. 2.4. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau ordnete mit Verfügung vom 2. August 2023 Sicherheitshaft bis zum 31. August 2023 an. 2.5. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Aarau fand am 31. August 2023 statt. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte die Gutheissung, der Beschwerdeführer die Abweisung des Verlängerungsgesuchs. -4- 2.6. Am 31. August 2023 fällte das Bezirksgericht Aarau folgenden Beschluss: