2. 2.1. Das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau stellte am 15. März 2023 einen Antrag auf Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um zwei Jahre. Für die Verfahrensdauer sei ab dem 14. August 2023 unter Beibehaltung der aktuellen Vollzugsbedingungen Sicherheitshaft anzuordnen. Eine Entlassung des Beschwerdeführers sei nur in Absprache mit ihm anzuordnen. 2.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau unterbreitete diese Anträge mit Eingabe vom 21. April 2023 dem Bezirksgericht Aarau. Die Verfahrenskosten seien dem Beschwerdeführer aufzuerlegen.