1.5. Der Beschwerdeführer beantragte am 22. Juli 2019 die Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme und seine umgehende Entlassung aus dem Massnahmenvollzug. Das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau wies diesen Antrag mit Verfügung vom 27. September 2019 ab. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau wies eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde mit Entscheid WBE.2019.380 vom 4. Dezember 2019 ab. Das Bundesgericht wies eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_115/2020 vom 30. April 2020 ab.