1.2. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen hob die ambulante therapeutische Behandlung mit Verfügung vom 27. Oktober 2016 auf. Es entschied, dass die aufgeschobene Freiheitsstrafe von 12 Monaten nicht mehr zu vollziehen sei. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau klagte den Beschwerdeführer am 21. Dezember 2017 wegen folgender Vorwürfe beim Bezirksgericht Aarau an: - Speicherung kinderpornographischer Fotos, eines kinderpornographischen Textes und eines tierpornographischen Fotos auf dem eigenen Laptop im Zeitraum 26. Juli 2013 – 3. Januar 2017