185, wonach er ein "sehr, sehr sturer Mensch sei") und deshalb nicht ohne Weiteres abgelegt werden kann, nicht anzunehmen, dass er dies tun wird. Dafür spricht auch, dass er seine Mutter als psychisch krank bezeichnete und sagte, dass sie nicht wisse, was sie sage, als er darauf angesprochen wurde, dass seine (im Untersuchungsverfahren gemachte) Behauptung, er habe sich seit dem 6. September 2022 ununterbrochen bei seinen Eltern aufgehalten, nicht von ihr bestätigt worden sei (ST.2022.162, act. 182). Die Frage, warum sein Vater so etwas auch sagte, konnte der Beschwerdeführer nicht beantworten (ST.2022.162, act. 182).