So teilte der Verteidiger dem Bezirksgericht Baden im Zusammenhang mit dem Verhandlungstermin vom 11. Juli 2023 am 23. März 2023 mit, dass er keinen Kontakt mit ihm habe herstellen können. Die Vorladung wurde schliesslich im Amtsblatt publiziert (ST.2022.162, act. 25 – 28, 37).