In diesem Zusammenhang ersuchte die Staatsanwaltschaft Baden den Verteidiger des Beschwerdeführers am 11. Mai 2023 um dessen Kontaktdaten, worauf dieser am 16. Mai 2023 telefonisch mitteilte, dass der Beschwerdeführer für ihn nicht erreichbar sei. Provisorisch wurde der 6. Juni 2023 für die Schlusseinvernahme terminiert (UA, ST.2022.7908, act. 83 ff.). Der Beschwerdeführer war bereits vorher für seinen Verteidiger nicht erreichbar. So teilte der Verteidiger dem Bezirksgericht Baden im Zusammenhang mit dem Verhandlungstermin vom 11. Juli 2023 am 23. März 2023 mit, dass er keinen Kontakt mit ihm habe herstellen können.