Er sei mittels Ausschreibung jeweils schnell aufgegriffen worden. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 11. Juli 2023 habe er vor seiner Familie sowohl hinsichtlich der Straftaten als auch seines Verhaltens reinen Tisch gemacht. Diese werde ihn in einem allfälligen gleichen weiteren Verhalten weder unterstützen noch fördern. Die Eltern des Beschwerdeführers hätten ihn am 30. und 31. Mai 2023 nicht gedeckt, er habe nicht immer dort gewohnt. Das angespannte Verhältnis bestehe nicht mehr. Er habe vor seiner Verhaftung eine Arbeitsstelle angetreten. Im Hinblick auf die Berufung habe er selber ein Interesse daran, unter Beweis zu stellen, dass bei ihm ein Wandel eingesetzt habe.