2.3. Am 1. September 2023 wies das Bezirksgericht Baden das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers ab. -3- 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 5. September 2023 zugestellten Beschluss erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. September 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: