1.2. Mit Urteil ST.2022.162/ST.2023.115 vom 11. Juli 2023 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschwerdeführer des gewerbsmässigen Betrugs, des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Urkundenfälschung, des Hausfriedensbruchs, der Zechprellerei, der Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes sowie der mehrfachen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, im Umfang von 20 Monaten aufgeschoben, einer aufgeschobenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00, beide bei einer Probezeit von 3 Jahren, und zu einer Busse von Fr. 200.00.