5.3.2. Auch der Einwand des Beschwerdeführers, seit mehr als drei Monaten seien alle Befragungen abgeschlossen samt Polizeirapport und nach wie vor seien keine weiteren Schritte der ermittelnden Behörden unternommen worden, zielt ins Leere. Dies vorab daher, weil die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm dem Beschwerdeführer nach eigenen Angaben unmittelbar nach Eingang des letzten Rapports der Kantonspolizei am 5. Juli 2023 eine Begutachtung in Aussicht gestellt und nach Abweisung der vom Beschwerdeführer am 18. Juli 2023 beantragten Teilnahme an der Exploration am 17. August 2023 ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.