_, vom 2. Mai 2022 beim Beschwerdeführer eine akzentuierte Persönlichkeitsstruktur mit Anteilen narzisstischer Strukturen vorgefunden worden sei, bei ihm auch Anteile des Sozialverhaltens mit einer ausgeprägten Impulsivität und einer eheblichen Reizbarkeit festgestellt worden seien und gemäss ODARA-Beurteilung (Ontario Domestic Assault Risk Assessment, Prognoseinstrument zur Vorhersage des Risikos häuslicher Gewaltrückfälligkeiten bei männlichen Tätern) in der Gesamtwertung von einer sehr hohen Rückfallwahrscheinlichkeit bezüglich häuslicher Gewalt sowie gemäss VRAG-Beurteilung (Violence Risk Appraisal Guide-Re-