__ äussern konnte. Im Entscheid vom 13. Juli 2023 hat die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau insbesondere die Aussagen der beiden vorgenannten Personen ausführlich gewürdigt. Der Beschwerdeführer tut nicht dar, welche entscheidwesentlichen Erkenntnisse sich aufgrund welcher neuer Fakten aus einer mündlichen Anhörung ergeben würden.