3. 3.1. Mit persönlicher Eingabe vom 15. September 2023 (Postaufgabe am 18. September 2023) erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau gegen den ihm am 15. September 2023 respektive seiner amtlichen Vertreterin am 14. September 2023 zugestellten Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 6. September 2023 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung sowie die Entlassung aus der Untersuchungshaft, eventualiter unter Anordnung von geeigneten Ersatzmassnahmen. -4-