2.2.4. Am 7. Juni 2023 (HA.2023.243) verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer einstweilen um drei Monate, bis längstens am 2. September 2023. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau wies die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde am 13. Juli 2023 ab (SBK.2023.188). 2.3. 2.3.1. Mit Haftverlängerungsgesuch vom 28. August 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, die Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer um die vorläufige Dauer von drei Monaten zu verlängern.