3. 3.1. Gegen den dem Beschwerdeführer am 5. September 2023 zugestellten Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 4. September 2023 erhob dieser mit Eingabe vom 14. September 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 4. September 2023 (betreffend QR-Strasse, R._____) sei aufzuheben. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse."